Stadtverband Potsdam

Wer hat die Rechte am Schloss Sanssouci?

Der Bürger? So einfach scheint es nicht zu sein.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, als Eigentümerin des Potsdamer Schloss Sanssouci, will juristisch gegen die Berliner Fotoagenturen Ostkreuz und Fotofinder vorgehen. Hintergrund ist ein mehrjähriger Streit um die Vermarktung von Bildrechten. So hatte die Stiftung im Jahr 1998 „Richtlinien über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen“ erstellt und festgehalten das kommerzielle Aufnahmen gebührenpflichtig seinen. Darin spricht die Stiftung, – bei Verstoß, von einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Der Deutsche Journalistenverband zeigt sich entsprechend besorgt und wirft der Stiftung Missachtung der Pressefreiheit und Verletzung der Berufsfreiheit vor. Nachdenklich stimmt den DJV zusätzlich, das die Schlösserstiftung kleine Agenturen belangt, um so einen Präzedenzfall für stärkere Agenturen zu schaffen. In der Bayerische Schlösserverwaltung, die Eignerin des Schlosses Neuschwanstein, schaut man indessen interessiert zu. Es geht um viel. Um viel Geld.

Hintergrund des Streites ist die schwierige Kassenlage des öffentlichen Trägers, welcher bis zu 65.000 Euro für die Vermarktung von Bildrechte einplanen möchte. Ziel der Stiftung ist es an Postkarten, Modeaufnahmen und Bildbänden beteiligt zu werden. Dabei unterscheidet die Schlösserstiftung nach Bildern für den privaten Gebrauch, aktueller Berichterstattung sowie Bildern kommerzieller Nutzung. An letzterem will der Träger brandenburgischer Parkanlagen zukünftig beteiligt werden und fordert die Offenlegung der Bildarchive der beiden Agenturen.

Doch schon die Unterscheidung zwischen “privat”, “öffentliches Interesse” und “kommerziell” stößt bei Kritikern auf Widerstand. Entweder der Eigner entscheide sich, das man Bilder machen und verkaufen darf oder eben nicht.

Spätestens an diesem Punkt, sollte sich allerdings die Stiftung ihrer Aufgabe bewußt werden, öffentliches Kulturerbe im Sinne der Bevölkerung zu erhalten und zu fördern. So ist der größter Geldgeber der Stiftung die öffentliche Hand, -also der Bürger.

Träger sind die Länder Berlin (21,35 %), Brandenburg (36,60 %) sowie der Bund (42,05 %). Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche Fördervereine und private Sponsoren. Quelle:Wikipedia.org

Eine Stiftung, – Inhaber staatlichen öffentlichen Eigentums, als Marktmonopolist resultierend aus dem Eigentumsrecht?

Vergleiche im urbanen Raum könnte man genug finden, – allein es würde nur absurder. Demnächst der Fernsehturm in Berlin? Sicher nicht. Aber die Stiftung wird sich zu mindestens auf den 1974er „Schloss Tegel-Entscheidung” des Bundesgerichtshofes stützen, demzufolge vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden muss, wenn kommerziell auf privatem Grund fotografiert werden soll. Dem gegenüber steht das, eine aus Steuergeldern – finanzierte Institution geringere privatrechtliche Schutzansprüche genießen sollte um seiner öffentlichen Aufgabe genüge zu tun. Schlussendlich kommt es sicher nicht nur auf den geografischen Standpunkt sondern vielleicht auch auf den des Zweckes an.

So heißt es dann in den Satzungszielen der Stiftung,

(1) Die Stiftung hat gemäß Art. 2 des Staatsvertrages die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Wissenschaft und Bildung, zu ermöglichen.

Verstößt also die Stiftung als gegen ihre Ziele? Mit Sicherheit sollte man diese Frage kritischer beleuchten!

Der tatsächliche Rechteinhaber indessen wäre der Baumeister des Werkes. Architekt Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff starb allerdings bereits 1753. Dessen Rechte bzw. die seiner Rechteverwalter erloschen 1823, – 70 Jahre nach seinem Tod. So es denn zu diesem Zeitpunkt überhaupt eine entsprechende Rechtslage bzw. einen echten Fotoapparat gegeben hätte. Das Werk “Schloss und Park” ist damit gemeinfrei, -zumindest dann wenn sich der Fotoapparat außerhalb des Grund und Bodens der Stiftung befindet. Soviel ist sicher und soweit ist es wiederum auch nur unbefriedigend. Den Rest wird leider die Justiz beantworten müssen.

Wir empfehlen daher der Stiftung ein besseres Merchandising und das Gesamtwerk unter die Gemeinfreiheit zu stellen. Das hätte Signalwirkung und wirtschaftliche Zukunft! Oder will man etwa das Wahrzeichen Potsdams nicht verbreiten, -wo immer es geht? Würden aus einer freien Vermarktbarkeit nicht auch gesamtwirtschaftliche Synergien resultieren? Selbst Fritz wäre erstaunt gewesen über diese Borniertheit sich zu präsentieren!

Wir fordern: Public Domain für unser aller Schloss und Wahrzeichen!