Piratenpartei

Wahlcomputer ausgebremst

Pressemitteilung:

blackDas Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt und vollzieht damit einen Paukenschlag für kommende Wahlen. Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen das die brandenburgischen Kommunen in Zukunft Sachverstand akzeptieren.

Grund des messerscharfen Urteils ist, dass die Wähler die Auszählung nicht kontrollieren konnten und das Öffentlichkeitsprinzip von Wahlen schwer verletzt wurde. Erwartungsgemäß wird der Bundestag nicht aufgelöst. Ob das sachlich verdient ist  steht auf einem anderen Blatt.

BVerfG “Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind, […].” Und “Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird.”

Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Piratenpartei Brandenburg vollständig, dass die Verwendung der NEDAP – Geräte während der Kommunalwahlen 2008 auch in verschiedenen brandenburgischen Gemeinden verfassungswidrig war. So war z.B. die Piratenpartei bei den Kommunalwahlen in Werder an der Havel Beobachter des “sichtbaren Wahlablaufes”. Trotz umfangreicher Vorwarnungen diverser Organisationen bleibt nun der finanzielle Schaden am Steuerzahler hängen.

Zugleich bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung der Piratenpartei Brandenburg, dass Wahlen mit Wahlcomputern durchaus denkbar sind, wenn beispielsweise durch einen parallelen Stimmzettelausdruck das Öffentlichkeitsprinzip gewahrt wird.

BVerfG “Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist. Eine ergänzende Kontrolle durch den Wähler, die Wahlorgane oder die Allgemeinheit ist beispielsweise bei elektronischen Wahlgeräten möglich, in denen die Stimmen neben der elektronischen Speicherung anderweitig erfasst werden.”

Inwieweit sich diese Ausnahmeregelung auf die Wirtschaftlichkeit der Geräte auswirkt, wird Diskussionssprengstoff werden müssen. Fest steht das Bundesverfassungsgericht hat eine hohe Meßlatte für Wahlcomputer gelegt, – nun müssen auch Menschen ohne technischen Sachverstand die Wahlauszählung nachvollziehen können.

Sören Zetzsche, Vorstandsmitglied des Landesverbandes: “Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Vertrauen in den Wahlprozess und stellt die Bedeutung des Wahlaktes heraus.  Zugleich ist rückblickend völlig unverständlich, dass eine Reihe brandenburgischer Kommunen auf den Hersteller der Geräte hereingefallen sind, obwohl die jetzt bestätigten Kritikpunkte jederzeit präsent waren. Das es überhaupt soweit kommen musste beweist, dass Halsstarigkeit und technische Inkompetenz ein Markenzeichen politischer Kultur geworden ist. Wie auch bei den Überwachungsgesetzen muss zunehmend die letztmögliche Instanz, dass Bundesverfassungsgericht eingreifen. Jetzt ist das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburgs endlich gezwungen sein unreflektiertes “Ja-und-Amen” zu den NEDAP – Wahlcomputer zu prüfen. Bei den betroffenen Kommunen sollten dringend Fragezeichen entstehen, die hoffentlich über den Gedanken der Nachnutzung hinausgehen. Es ist zugleich sehr erfreulich, dass kein generelles Nein zur Technik Gegenstand des Urteils geworden ist. Ein besseres Urteil war für die Demokratie  nicht denkbar.

Nachtrag: Zur Erforschung der Materie verschenken wir ein Cebitticket, auf Kosten des BMWI. Maile uns. (Ohne Gewähr)